Entwurf – rechtlich prüfen lassen. Dieser Text ist eine Vorlage und keine Rechtsberatung. Alle gelb hinterlegten Platzhalter müssen vor der Veröffentlichung durch echte Angaben ersetzt werden.
Unser Ziel
ChargeBreak soll für alle nutzbar sein, die unterwegs eine Pause planen – mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung oder Sprachsteuerung. Wir richten uns nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.
Was wir dafür tun
- Durchgängig per Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus und Sprunglink „Zum Inhalt springen“.
- Textkontraste von mindestens 4,5 : 1, großer Text und Bedienelemente mindestens 3 : 1.
- Gut lesbare Schrift (Atkinson Hyperlegible, für geringe Sehschärfe entwickelt), skalierbar ohne Funktionsverlust bis 200 %.
- Semantische Struktur: Überschriftenebenen, Landmarken, Beschriftungen für Formularfelder, Statusmeldungen für Screenreader.
- Bewegung nur sparsam und nur, wenn der Browser sie nicht ausdrücklich abgewählt hat (
prefers-reduced-motion). - Helle und dunkle Darstellung entsprechend deiner Systemeinstellung.
- Die Sprache jeder Seite ist ausgezeichnet (Deutsch bzw. Englisch).
Stand der Prüfung
Wir prüfen Seiten und App automatisiert (axe-core) und manuell stichprobenartig. Eine vollständige Prüfung durch Dritte hat noch nicht stattgefunden. Stand: [[PLATZHALTER: Datum der letzten Prüfung]]. Wir betrachten die Website daher als teilweise konform, bis eine vollständige Prüfung vorliegt.
Bekannte Einschränkungen
- Orts- und Öffnungsangaben stammen aus OpenStreetMap und sind nicht für alle Orte in gleicher Qualität beschrieben.
- Die Ergebnisse sind Listen und Tabellen; es gibt keine Kartenansicht.
- [[PLATZHALTER: weitere bekannte Einschränkungen nach der manuellen Prüfung ergänzen]]
Barriere melden
Wenn dir eine Hürde begegnet, schreib uns: [[PLATZHALTER: E-Mail-Adresse]]. Bitte nenne die Seite, dein Hilfsmittel und was nicht funktioniert hat. Wir antworten in der Regel innerhalb von [[PLATZHALTER: Frist]].
Schlichtung
[[PLATZHALTER: Hinweis auf zuständige Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle – abhängig von der rechtlichen Einordnung (BFSG/BGG) prüfen lassen]]